Teilnahmebedingungen

 

1. Buchung:

Bitte verwenden Sie für Ihre Buchung nach Möglichkeit unser Anmeldeformular. Füllen Sie es bitte vollständig aus und senden Sie es SPRACHCAFFE zu. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung durch SPRACHCAFFE zustande.Wir bestätigen Ihre Anmeldung mit einer Buchungsbestätigung/Rechnung.

2. Zahlung:

Mit Erhalt unserer Buchungsbestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins fällt eine Anzahlung in Höhe von 15% an. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Soweit Sie sich bei der Buchung der Reise für die Zahlung per Kreditkarte entschieden haben, entstehen Transaktionsentgelte. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Wenn Sie mit Kreditkarte zahlen, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten ohne nochmalige Ankündigung. Nach erfolgter Bezahlung des Gesamtreisepreises senden wir Ihnen die Reiseunterlagen spätestens eine Woche vor Reisebeginn zu.
Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reiseantritt ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich SPRACHCAFFE nach Mahnung mit Fristsetzung vor, ihr Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

3. Leistungen & Leistungsmängel:

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Prospekt sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind unverzüglich bei unseren Kollegen vor Ort oder Gegenüber SPRACHCAFFE anzuzeigen, damit sofortige Abhilfe erfolgen kann. Die Anschrift und Telefonnummer unserer örtlichen Anschprechpartner liegt den Reiseunterlagen bei. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und erhält SPRACHCAFFE dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Preises ausgeschlossen.

4. Leistungs- und Preisänderungen:

Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von SPRACHCAFFE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

5. Rücktritt:

5.1 Rücktritt durch den Reiseveranstalter

SPRACHCAFFE kann bei Nichterreichen einer in der Programmbeschreibung ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurücktreten: a) Sprachcaffe ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise  unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. b) Der Rücktritt durch SPRACHCAFFE muss bis 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. c) Der Reiseteilnehmer erhält die bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich voll erstattet

5.2 Rücktritt durch den Kunden

Sie können bis zum Reisebeginn jederzeit gegenüber SPRACHCAFFE vom Reisevertrag zurücktreten. Wir empfehlen dies schriftlich zu tun. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemessene Erstattung für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung der Erstattung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistung von uns berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE, bei dem Sie sich angemeldet haben. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts je angemeldeten Teilnehmer leider fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht, uns nachzuweisen, dass die getroffenen Aufwendungen geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind.

Die Rücktrittspauschale beträgt:
bis 45 Tage vor Reisebeginn 30%
ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 35%,
ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 45 %
ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn: 70 %
ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn: 85 %,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen: 95 % des Gesamtreisepreises.


Treten Sie die Reise nicht an, ohne vorher den Rücktritt zu erklären, fallen 95 Prozent vom Reisepreis an. Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE zurückerstattet.

6. Umbuchung

Bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen wir Ihre Umbuchungswünsche gerne, soweit uns dies möglich ist. Für diesen Mehraufwand wird eine Umbuchungsgebühr in Höhe von Euro 75,- pro Person berechnet.

7. Haftung:

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder SPRACHCAFFE für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch SPRACHCAFFE gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.

8. Reise-, Devisen- & Zollvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften zu Visa, Gesundheitsbestimmungen, Zollvorschriften, etc., selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass der Reisepass sowie sonstige benötigte Dokumente ausreichende Gültigkeit besitzen.

9. Auslandskrankenversicherung

Bitte beachten Sie, dass eine Auslandskrankenversicherung für die Einreise nach Kuba und Russland gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Krankenversicherung ist nicht im Reisepreis inbegriffen. Jeder Reisende hat Sorge dafür zu tragen, dass er eine entsprechende Versicherung bei Einreise vorweisen kann. Nähere Informationen erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern.

10. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

Ihre Reiseberatung:

Reisefinder